Es werden nur Holzhäuschen oder mit Holz verkleidete "Häuschen" akzeptiert.
Es besteht die Möglichkeit das Häuschen zu Mieten oder unter Auflagen selbst eines zu stellen.
In der Stromgebühr ist nur die Standbeleuchtung inbegriffen.
Weitere Verbraucher werden zusätzlich verrechnet. Elektroheizungen sind nicht gestattet.
Teilnahmedauer sind 19 Tage, Ausnahmen sind für die Wechselhäuschen vorgesehen.
Miete Häuschen mit Mwst. Fr. 1027.-- (Masse: 3 m breit, 2 m tief; Bilder unter www.schmid-markthäuschen.ch
Beträge Stadt mit Mwst. Fr. 677.80.-- (für Häuschen 3 m breit, 2 m tief)
Beträge Organisationskomitee Fr. 570.-- (für Häuschen 3 m breit, 2 m tief)
Der Betrag für das OK ist sofort nach Erhalt der Zusage zu begleichen.
Erst damit gilt die Zusage definitiv.
Betrag Stadt und Häuschenmiete, 30 Tage nach Erhalt der Rechnung.